Wann darf Hypnose nicht angewendet werden?
Bitte
stelle VOR einer Hypnosesitzung sicher, dass keine der nachfolgend
genannten Kontraindikationen auf dich zutrifft! Durch die
Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärst du ausdrücklich und
nachhaltig, körperlich und geistig gesund zu sein und in
Eigenverantwortung an der Hypnosesitzung teilzunehmen.
Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewendet werden bei:
Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen...)
- Angststörungen
- Wahnsymptomatiken
Persönlichkeitsstörungen
Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
Herzerkrankungen
Erkrankungen des zentralen Nervensystems
Thrombose
Endogene Depressionen (reaktive Depressionen können in der Regel gut mit Hypnose behandelt werden)
ADS (bestimmte Formen)
kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
geistig behinderten Menschen
Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
Einnahme von Psychopharmaka
Schwangerschaft (hier sollten nur bestimmte Hypnosetechniken von speziell dafür ausgebildeten Therapeuten angewandt werden)
Außerdem sollte die Hypnose aus ethischen bzw. rechtlichen Gründen nicht angewendet werden:
bei Kindern und Jugendlichen ohne die ausdrückliche Genehmigung der/des gesetzlichen Vertreter/s
bei Menschen mit Glaubenskonflikten (einige Religionen sehen die Hypnose auch heute noch, trotz aller medizinischer Erkenntnisse und Erklärungen, als Zauberei an)
bei Menschen, die Angst davor haben, hypnotisiert zu werden
bei Menschen, die nicht hypnotisiert werden möchten
bei Menschen, die nicht wissen, dass man sie hypnotisieren möchte.